"Mehr und mehr gibt es Fälle, in denen sich Prominente und Halbprominente in Sorge
um mangelnde Öffentlichkeit auf folgenden vertraglich abgesicherten „Deal“ einlassen:
Eine Fotoagentur bietet an, Fotos zu produzieren, sie in Paparazzo-Manier zu bearbeiten und für ihren Abdruck zu sorgen.
Ein Verlag verpflichtet sich, solche Fotos zu honorieren, zu veröffentlichen und auf Verlangen des „Betroffenen“ danach eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Der Betroffene verpflichtet sich, die Agentur zu honorieren und (gegebenenfalls) die Kosten der Anwälte zu tragen.
In einem solchen Fall ist Hopfen und Malz verloren"
Michael Nesselhauf, in SZ, 20.12.10