"SZ: Sie haben ein Mecker-Verbot in die Arbeitsverträge Ihrer Mitarbeiter geschrieben. Ist das Ihr Ernst?
Wonneberger: Ja. Denn solange ich am Ärger klebe, bin ich nicht offen für andere Dinge. Früher wurde bei uns zum Beispiel ständig über ahnungslose Kunden geschimpft, die behaupteten, ihr Drucker funktioniere nicht wegen unserer Virenschutz-Programme. Heute gilt bei uns, dass Kunden keine Ahnung haben müssen und dumme Fragen stellen dürfen. Sonst könnten sie sich schließlich selbst um ihren Virenschutz kümmern – und wir hätten keine Kunden.
SZ: Wie lautet denn der Gute-Laune-Paragraph in Ihren Arbeitsverträgen?
Wonneberger: Meckern und Jammern ist bei Nutzwerk verboten! ... Ausnahme bilden Themen, welche die Leistungsfähigkeit von Nutzwerk erhöhen können. In diesem Fall ist Meckern oder Kritik erwünscht und gefordert – vorausgesetzt, diese ist immer mit einem durchführbaren Verbesserungsvorschlag verknüpft.", SZ, 25.11.06